Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht 2026: Was gilt nun?

Sandra Koeln

2. Januar 2026

Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht 2026: Was gilt nun?

Mit dem Beginn des Jahres 2026 treten in Deutschland weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber relevant sind. Die Bundesregierung hat nach langen Verhandlungen das „Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz 2026“ verabschiedet, das unter anderem flexiblere Arbeitszeiten, neue Regelungen zum Homeoffice-Anspruch und eine Überarbeitung des Kündigungsschutzes umfasst. Besonders die Neuregelung der digitalen Arbeitszeiterfassung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen.

Während einige der Änderungen bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, werden andere Bestimmungen stufenweise bis zum 1. Juli implementiert. Arbeitgeber müssen ihre internen Richtlinien und Arbeitsverträge entsprechend anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die digitale Zeiterfassung zu schaffen.

Homeoffice-Anspruch: Ab März 2026 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 60% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Digitale Zeiterfassung: Alle Unternehmen müssen bis 1. Juli 2026 digitale Systeme zur Arbeitszeiterfassung einführen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet.

Überarbeiteter Kündigungsschutz: Neue Regelungen vereinfachen betriebsbedingte Kündigungen, führen jedoch gleichzeitig höhere Abfindungsansprüche ein.

Die wichtigsten Arbeitsrechtsänderungen 2026 im Überblick

Die arbeitsrechtlichen Neuerungen 2026 bringen bedeutende Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich. Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die erweiterten Regelungen zum Kündigungsschutz, die für mehr finanzielle Sicherheit sorgen und Kreditverweigerungen trotz guter Bonität vorbeugen sollen. Die Reform des Arbeitszeitgesetzes führt zudem flexible Modelle ein, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Nicht zuletzt treten neue Datenschutzbestimmungen für den Arbeitsplatz in Kraft, die den Umgang mit Mitarbeiterdaten deutlich strenger regulieren.

Neuregelungen bei Befristungen und Kündigungsschutz

Die zum 1. März 2026 in Kraft getretenen Änderungen im Befristungsrecht bringen deutliche Einschränkungen für sachgrundlose Befristungen mit sich, wodurch Arbeitnehmer mehr Planungssicherheit erhalten. Gleichzeitig wurde die maximale Dauer von Kettenbefristungen von bisher 5 Jahren auf nunmehr 3 Jahre verkürzt, was insbesondere in Branchen mit hoher Befristungsquote für Diskussionen sorgt. Der Kündigungsschutz wurde ebenfalls reformiert und greift jetzt bereits nach 4 Monaten Betriebszugehörigkeit statt wie bisher nach 6 Monaten, was von Arbeitgeberverbänden als zusätzliche Belastung kritisiert wird. Für detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen empfiehlt sich die Beratung durch einen Arbeitsrecht Anwalt in Hannover, der die individuellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen bewerten kann. Besonders zu beachten ist die neue Übergangsregelung, nach der bereits bestehende befristete Verträge unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2027 nach altem Recht fortgeführt werden können.

Änderungen im Bereich Arbeitszeit und Homeoffice

Ab 2026 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf flexible Arbeitszeiten mit bis zu 24 Tagen im Homeoffice pro Jahr, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Die neue Regelung sieht zudem vor, dass Überstunden präziser erfasst und nach spätestens drei Monaten entweder vergütet oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden müssen. Für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren wurden die Möglichkeiten zur individuellen Arbeitszeitgestaltung deutlich erweitert, was vielen Familien mehr finanzielle Planungssicherheit gibt. Bemerkenswert ist außerdem die Einführung des „Rechts auf Nichterreichbarkeit“, das Beschäftigten außerhalb ihrer vereinbarten Arbeitszeiten eine klare Trennung zwischen Beruf und Privatleben garantiert.

Aktualisierte Vorschriften zum Mindestlohn und zur Vergütung

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 14,80 Euro brutto pro Stunde angehoben, was eine Steigerung von 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Arbeitgeber müssen zudem seit Anfang des Jahres verpflichtend alle Vergütungsbestandteile transparent aufschlüsseln und dies in den Arbeitsverträgen verankern. Die neue Regelung zum Equal-Pay-Prinzip verpflichtet Unternehmen nun, bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit eine geschlechterunabhängige Bezahlung zu gewährleisten, wobei Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Besonders zu beachten ist die neue Dokumentationspflicht für sämtliche Arbeitszeitmodelle, die spätestens ab dem 1. März 2026 vollständig umgesetzt sein muss.

  • Erhöhung des Mindestlohns auf 14,80 Euro brutto pro Stunde
  • Verpflichtende transparente Aufschlüsselung aller Vergütungsbestandteile
  • Verschärftes Equal-Pay-Prinzip mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro
  • Neue Dokumentationspflicht für Arbeitszeitmodelle ab 1. März 2026

Anpassungen im Mutterschutz- und Elternzeitgesetz

Mit den Neuregelungen im Mutterschutzgesetz erhalten werdende Mütter ab 2026 eine verlängerte Schutzfrist von insgesamt acht Wochen vor der Entbindung, was eine Ausweitung um zwei Wochen darstellt. Die Elternzeit wird flexibler gestaltet, indem Eltern künftig bis zu 24 Monate der insgesamt dreijährigen Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes nehmen können, statt wie bisher nur bis zum dritten Geburtstag. Besonders bemerkenswert ist die Einführung eines zusätzlichen Partnermonats direkt nach der Geburt, der mit 80 Prozent des Nettoeinkommens vergütet wird und nicht auf die reguläre Elternzeit angerechnet wird. Arbeitgeber müssen zudem bei der Rückkehr aus der Elternzeit flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Der besondere Kündigungsschutz für Eltern wird auf 18 Monate nach der Geburt des Kindes ausgedehnt, was eine Verlängerung um sechs Monate gegenüber der bisherigen Regelung bedeutet.

Wichtige Änderungen im Überblick:

✓ Verlängerung der Mutterschutzfrist vor der Entbindung auf acht Wochen

✓ Neuer Partnermonat mit 80% Lohnersatzleistung ohne Anrechnung auf Elternzeit

✓ Kündigungsschutz nach Geburt auf 18 Monate ausgeweitet

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber sollten bis Ende März 2026 alle internen Richtlinien und Arbeitsverträge an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anpassen und ihre Führungskräfte entsprechend schulen. Für Arbeitnehmer empfiehlt sich eine genaue Prüfung ihrer aktuellen Arbeitsverträge, insbesondere hinsichtlich der neuen Regelungen zu Arbeitszeiten und den kostensparenden Maßnahmen bei Heimarbeit. Beide Seiten sollten zudem die Übergangsfristen im Blick behalten, da einige Regelungen stufenweise in Kraft treten und bei Nichteinhaltung empfindliche Bußgelder drohen können.

Häufige Fragen zu Arbeitsrecht 2026

Welche grundlegenden Änderungen im Arbeitsrecht sind für 2026 in Deutschland geplant?

Für 2026 plant der Gesetzgeber eine umfassende Modernisierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Im Zentrum steht die Neuregelung der Arbeitszeiterfassung mit digitalen Pflichtlösungen sowie flexiblere Modelle für mobiles Arbeiten. Der Kündigungsschutz wird reformiert, indem die Schwellenwerte für kleine Betriebe angepasst werden. Zudem wird das Befristungsrecht durch striktere Regelungen bei Kettenbefristungen verschärft. Die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden bei Digitalisierungsprojekten ausgeweitet, und es kommt zu einer vereinfachten Prozedur für die Gründung von Arbeitnehmervertretungen. Diese arbeitsrechtlichen Novellierungen zielen auf eine bessere Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Flexibilität ab.

Wie verändert sich der gesetzliche Urlaubsanspruch ab 2026?

Ab 2026 erfolgt eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von bisher 24 auf 27 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche), was 22,5 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht. Neu ist die Einführung eines zusätzlichen Weiterbildungsurlaubstags, der zweckgebunden für berufliche Qualifikationen genutzt werden muss. Ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren erhalten einen Sonderzuschlag von 2 weiteren Urlaubstagen. Die Übertragungsfristen für nicht genommenen Erholungsurlaub werden verlängert, sodass Resturlaub künftig bis zum 31. März des übernächsten Jahres verfallen kann. Bemerkenswert ist auch die geplante Regelung zur anteiligen Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankungen. Diese Ferienreform soll die Work-Life-Balance verbessern und dem wachsenden Erholungsbedürfnis Rechnung tragen.

Was ändert sich 2026 bei den Regelungen zum Homeoffice und mobilem Arbeiten?

Ab 2026 erhalten Beschäftigte einen konditionalen Rechtsanspruch auf Homeoffice für mindestens 40% ihrer Arbeitszeit, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Arbeitgeber müssen Ablehnungen künftig schriftlich begründen. Bei der Telearbeit wird eine klare Kostenteilungsregelung eingeführt: Unternehmen müssen sich an Strom-, Internet- und Ausstattungskosten mit einer Pauschale von mindestens 25 Euro monatlich beteiligen. Die Unfallversicherung wird auf häusliche Arbeitsplätze vollumfänglich ausgedehnt, auch für Wege innerhalb der Wohnung. Neu ist die Verpflichtung zur vertraglichen Festlegung von Erreichbarkeitszeiten und das „Recht auf Nichterreichbarkeit“ nach Feierabend. Diese flexiblen Arbeitsmodelle werden durch digitale Zeiterfassungssysteme flankiert, die zwischen Präsenz- und Fernarbeit unterscheiden können.

Welche neuen Bestimmungen zum Mindestlohn treten 2026 in Kraft?

2026 tritt eine automatisierte Mindestlohnanpassung in Kraft, die sich an der Inflationsrate plus einem festen Entwicklungsfaktor orientiert. Die Mindestlohnkommission wird reformiert und erhält erweiterte Befugnisse zur branchenspezifischen Differenzierung. Bemerkenswert ist die Einführung eines gestaffelten Vergütungssystems mit höheren Sätzen für Arbeitnehmer mit mindestens dreijähriger Betriebszugehörigkeit. Die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber werden verschärft, mit täglicher digitaler Erfassung und quartalsweiser Berichterstattung. Bei Verstößen gegen die Lohnvorschriften drohen deutlich höhere Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Neu ist auch der gesetzliche Auskunftsanspruch für Beschäftigte über Vergleichsgehälter im Betrieb. Diese Entgeltreformen sollen Lohndumping verhindern und für eine gerechtere Entlohnung im Niedriglohnsektor sorgen.

Wie wirken sich die neuen Arbeitszeitregelungen 2026 auf Überstunden und Wochenendarbeit aus?

Die Arbeitszeitreform 2026 führt ein verpflichtendes elektronisches Zeiterfassungssystem ein, das Überstunden automatisch dokumentiert. Neu ist die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten ohne Ausnahmeregelungen. Überstunden müssen innerhalb von drei Monaten durch Freizeit ausgeglichen oder mit einem Zuschlag von mindestens 25% vergütet werden. Für Wochenendarbeit werden die Ausgleichszeiträume verkürzt und Zuschläge standardisiert: 50% am Samstag und 75% am Sonntag werden gesetzlich festgeschrieben. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen bleibt bei elf Stunden, jedoch entfallen bisherige Ausnahmen für bestimmte Branchen. Diese Beschäftigungsregularien zielen auf einen verbesserten Gesundheitsschutz und eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Erholungsphasen ab.

Welche Veränderungen gibt es 2026 im Bereich Elternzeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Ab 2026 wird die Elternzeit flexibler gestaltet mit der Möglichkeit, bis zu 36 Monate bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Eine wichtige Neuerung ist das „Familienzeitkonto“, auf dem Arbeitnehmer Überstunden speziell für familiäre Auszeiten ansparen können. Der Kündigungsschutz für Eltern wird auf 18 Monate nach der Geburt erweitert. Teilzeitarbeitende Eltern erhalten einen Rechtsanspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Vollzeitstellen. Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten müssen künftig betriebliche Betreuungsangebote oder entsprechende Zuschüsse bereitstellen. Besonders innovativ ist die Einführung eines „Kinderkrankheits-Pools“ im Unternehmen, bei dem Beschäftigte ohne eigene Kinder Tage an Eltern spenden können. Diese familienfreundlichen Maßnahmen sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben deutlich verbessern.